Wann liegt die Notwendigkeit eines Pflegeumzugs vor?
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Umzug der Pflegeperson vor allem dann, wenn die Umbaumaßnahmen in der alten Wohnung nicht möglich sind bzw. nicht ausreichen, um die notwendige Barrierefreiheit zu schaffen.
- Durch den Umzug wird die Wohnumgebung an die Bedürfnisse der Pflegeperson angepasst. Das gilt nicht nur für einen Umzug in eine behindertengerechte Einrichtung. Je nach Bedarfssituation und Gesundheitszustand übernimmt die Pflegekasse Kosten für einen Umzug sogar im gleichen Haus (z.B. von einer 2. Etage ohne Aufzug ins Erdgeschoß).
- Der Umzug ist dann notwendig, wenn dadurch die selbständige Lebensführung der Pflegeperson möglich gemacht oder wesentlich erleichtert wird. Barrierefreie Wohnungen gewährleisten dies.
- Als positiven Umzugsgrund sehen die Pflegekassen oft die Tatsache, dass die pflegebedürftige Person in die Nähe der pflegenden Person, Arbeitsstelle oder Einrichtungen des täglichen Lebens umzieht. Somit entsteht eine wichtige Voraussetzung für die Erleichterung der Pflege bzw. der selbsttändigen Lebensführung. Das steigert die Chancen für die Übernahme der Umzugskosten durch die Pflegekasse.
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Nicht nur die Schaffung einer barrierefreien Infrastruktur, sondern auch eine behindertengerechte Möbelumstellung / Möbelanpassung innerhalb der Wohnung kann als eine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes angesehen werden.
› Gerne würden unsere Mitarbeiter Sie diesbezüglich beraten.
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