Barrierefreiheit bietet mehr Lebensqualität
Wohnumfeld rechtzeitig altersgerecht und barrierefrei gestalten.
Barrierefreiheit wird im Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG, §4) wie folgt definiert: „barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, … wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig“. Dazu zählen vor allem Stufen am Eingang und Schwellen in der Wohnung, nicht barrierefreie Zugänge im Badezimmer sowie zu schmale Türen, die die Benutzung von Gehhilfen nicht ermöglichen.
Laut einer Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt, und Raumforschung sind immer noch nicht ausreichend barrierefreie Wohnungen vorhanden. Wir empfehlen daher, das eigene Wohnumfeld rechtzeitig altersgerecht und barrierefrei zu gestalten. Es gilt in jedem Alter: Barrierefreiheit bietet mehr Lebensqualität.
Aus folgenden Gründen ist der Umzug in die barrierefreie Wohnung von Vorteil:
- Schwellenfreie Zugänge mindern Sturzgefahr.
- Barrierefreie Sanitäreinrichtungen bieten mehr Sicherheit und Komfort.
- Ausreichend Bewegungsfreiheit mit und ohne Hilfsmittel tragen wesentlich zur Widerherstellung selbstständiger Lebensführung bei.
- Durch mehr Selbstständigkeit können die Familienangehörigen entlastet werden.
- Der Umzug in die barrierefreie Wohnung wird von den meisten Pflegekassen bereits ab dem 1. Pflegegrad mit bis zu 4.000 EUR je Pflegeperson bezuschusst.
- Ihre Pflegekasse übernimmt unter Umständen nicht nur die Umzugskosten, sondern auch die behindertengerechte Möbelanpassung.
- A-Z UMZÜGE stellt für Sie den Antrag, und ermöglicht einen reibungslosen Umzug.
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