Ablehnung Ihres Antrags auf Kostenübernahme
Pflegekasse will Umzugskosten nicht übernehmen
Folgendes Szenarion ist nicht unüblich:
Sie bekommen einen Anruf von Ihrem/er Sachbearbeiter/in mit dem Hinweis, dass die Pflegekasse die Umzugskosten nicht übernehmen wird.
Das der Zuschuss zu einer Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, in diesem Falle Umzugskosten, beim Erstantrag nicht gewährt wird, ist nicht selten.
Durch die Übernahme der Umzugskosten tut Ihre Pflegekasse Ihnen kein Gefallen, sondern erfühlt Ihnen gegenüber Ihre Pflicht. Eine Absage muss somit einen triftigen Grund haben und nicht auf einer subjektiven Wahrnehmung eines Sachbearbeiters der Pflegekasse basieren. Laut Jahresmeldungen des Bundesversicherungsamtes (BVA) beschweren sich jedes Jahr immer mehr Krankenversicherte über Ihre (Pflege-)Kasse. Somit liegt auf der Hand, dass auch Sie die Ablehnung eines Zuschusses nicht ohne Weiteres hinnehmen sollen
Bei einer mündlichen oder telefonischen Ablehnung können Sie Ihren Sachbearbeiter dazu auffordern, Ihnen die Ablehnung der Kostenübernahme schriftlich zuzusenden.
Bei einer nicht berechtigten Ablehnung empfehlen wir dringend, innerhalb gesetzter Fristen Widerspruch einzulegen. In den meisten Fällen wird die Zusage zur Übernahme der Kosten dann doch erteilt.
Eine nicht berechtigte Ablehnung kann unter anderem folgenden Hintergrund haben:
- Die Entscheidung fällt, ohne das ein Mitarbeiter des medizinischen Dienstes (MDK) eine Besichtigung ihrer Wohnung durchführt um den tatsächlichen Bedarf festzustellen. Sollte das auch bei Ihnen der Fall sein, bestehen Sie in Ihrem Widerspruch darauf, dass die Besichtigung der Wohnung und Begutachtung Ihres aktuellen gesundheitlichen Zustandes zeitnah erfolgt.
- Der Fall wird pauschal entschieden, ohne Ihre persönliche Situation zu berücksichtigen. In diesem Fall empfehlen wir einen Widerspruch mit detaillierter Schilderung Ihres gesundheitlichen Zustandes und Gründe, warum Sie umziehen müssen (nicht nur möchten!). Legen Sie möglichst viele Nachweise Ihrem Schreiben bei. Ihr Pflegedienst kann z.B. ein formloses Schreiben ausstellen, in dem dieser die Notwendigkeit eines Umzugs bestätigt.
- Ihr Antrag wird abgelehnt, weil der Pflegekasse einige wesentliche Dokumente fehlen. Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und schicken Sie diese samt Widerspruch erneut ein. Die wichtigsten Unterlagen finden Sie hier.
Folgende Gründe stellen eine berechtigte Ablehnung dar.
- die Umbaumaßnahmen in der alten Wohnung sind möglich und günstiger als der Umzug in die barrierefreie Wohnung.
- Die Barrierefreiheit in der neuen Wohnung kann nicht zu 100% festgestellt werden, da z.B. Stufen zur Wohnung vorhanden sind.
- Die Pflegekasse weist auf einen anderen Kostenträger hin. Dies gilt z.B. für die Empfänger der Sozialhilfe, da in diesem Fall die Stadtkasse die Umzugskosten übernehmen kann.
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